Tarifwechsel nach § 204 VVGAlterungsrückstellungen werden angerechnetEin persönlicher Berater statt Callcenter
08152 / 929 946 61Mo.–Fr. 10:00–18:00 Uhr Kostenlos prüfen

Zu hohe PKV‑Beiträge?

Wir prüfen, ob Sie heute weniger zahlen können, ohne auf wichtige Leistungen verzichten zu müssen.

  • Prüfung Ihres bestehenden Tarifs beim eigenen Versicherer
  • Beitrag, Leistung und Selbstbehalt schriftlich im Vergleich
  • Persönlich beraten per Telefon, WhatsApp, Video oder vor Ort

Kostenloses Einsparpotenzial prüfen →

VersicherungsmaklerErlaubnis nach § 34d GewO
Ein fester AnsprechpartnerWigand Schäfer
Alles schriftlichvor Ihrer Entscheidung
Wigand Schäfer, Versicherungsmakler und Gründer von PKV-Lotse

Kostenloses Einsparpotenzial prüfen

Drei kurze Schritte, rund zwei Minuten

Schritt 1 von 3

Was möchten Sie prüfen lassen?
Ihr aktueller Vertrag
Krankenversicherung ohne Pflege, Ihr Anteil
Ihre Prüfung ist vorbereitet
  • Wir prüfen, welche Tarife Ihres Versicherers für Sie infrage kommen.
  • Sie erfahren, was sich bei Beitrag, Leistung und Selbstbehalt ändern würde.
  • Unverbindlich. Sie entscheiden danach in Ruhe.

Wofür wir Ihre Kontaktdaten brauchen: nur um Ihnen das Ergebnis mitzuteilen und Rückfragen zu klären. Keine Weitergabe an Dritte.

Unverbindlich · verschlüsselt übertragen

Was wir für Sie tun

Ihr Tarif auf dem Prüfstand

Viele Versicherer haben Tarife im Angebot, die bei vergleichbarer Leistung weniger kosten. Von sich aus schlagen sie diese selten vor. Wir suchen sie für Sie heraus.

Bestehenden Tarif prüfen

Wir lesen Ihre Police und Bedingungen und halten fest, was Ihnen heute zusteht.

Beitrag und Leistung vergleichen

Die infrage kommenden Tarife Ihres Versicherers, Punkt für Punkt gegenübergestellt.

Änderungen offen zeigen

Jede Mehr- oder Minderleistung ist markiert. Sie sehen, was Sie gewinnen und was Sie aufgeben.

Persönlich beraten

Ein Ansprechpartner von der ersten Frage bis zur Umstellung, auf dem Weg, der Ihnen passt.

Einsparpotenzial beziffern

Sie erfahren, was ein Wechsel im Monat und auf die Jahre gerechnet ausmachen würde.

Tarifwechsel nach § 204 VVG

Was bleibt, was ändert sich?

Der Wechsel findet innerhalb Ihrer Versicherung statt. Was das konkret bedeutet, hängt vom Einzelfall ab. Diese Punkte prüfen wir immer.

Das bleibt

  • Ihre Versicherungsgesellschaft
  • Ihre Alterungsrückstellungen, sie werden auf den neuen Tarif angerechnet
  • Erworbene Rechte aus der bisherigen Versicherungszeit
  • Ihr Schutz ohne Unterbrechung

Das kann sich ändern

Darauf achten wir

Rechtsgrundlage ist § 204 Versicherungsvertragsgesetz. Wie sich ein Wechsel für Sie auswirkt, zeigt erst die Prüfung Ihres Vertrags. Mehr zum Tarifwechsel

So funktioniert's

In drei Schritten zu Ihrer Entscheidung

  1. Bestehenden Tarif prüfen

    Sie senden uns im Mini-Check wenige Angaben, später Ihre Police. Wir prüfen, welche Tarife Ihres Versicherers infrage kommen, und fragen die Beiträge an.

  2. Unterschiede nachvollziehbar darstellen

    Sie erhalten eine schriftliche Expertise: alter und neuer Tarif nebeneinander, mit Beitrag, Leistungen und Selbstbehalt. Wir gehen sie gemeinsam durch.

  3. Informiert entscheiden

    Sie entscheiden in Ruhe. Wenn Sie wechseln möchten, bereiten wir den Antrag vor und begleiten die Umstellung bis zur Bestätigung.

Ablauf im Detail →

Echte Ergebnisse

Was Mandanten durch den Tarifwechsel erreicht haben

Anonymisierte Fälle mit Beitrag vorher und nachher beim selben Versicherer.

[Fall 1: Ersparnis €/Monat]
[Beruf, Alter]
Versicherer
[…]
Vorher
[€]
Nachher
[€]
Selbstbehalt
[vorher/nachher]
Jahr
[…]
[Fall 2: Ersparnis €/Monat]
[Beruf, Alter]
Versicherer
[…]
Vorher
[€]
Nachher
[€]
Selbstbehalt
[vorher/nachher]
Jahr
[…]
[Fall 3: Ersparnis €/Monat]
[Beruf, Alter]
Versicherer
[…]
Vorher
[€]
Nachher
[€]
Selbstbehalt
[vorher/nachher]
Jahr
[…]
[Bewertungsquelle]

[Freigegebene Kundenstimme mit Name/Initialen, z. B. aus dem Google-Unternehmensprofil]

Hier erscheinen nur tatsächliche, freigegebene Fälle und Kundenstimmen. Die Ersparnis ist in jedem Fall anders und hängt von Tarif, Alter, Versicherer und gewünschten Leistungen ab.

Porträt von Wigand Schäfer
Persönlich. Erfahren. Erreichbar.

Berater aus Leidenschaft

„Mein Ziel ist es, mit Ihnen gemeinsam alt zu werden.“

Dafür muss Ihre private Krankenversicherung auch im Ruhestand bezahlbar bleiben. Wigand Schäfer weiß aus eigener Erfahrung, was eine schlechte Beratung kostet: Ein früherer Vermittler hat ihn die Rückstellungen aus 13 Versicherungsjahren gekostet. Heute sorgt er dafür, dass seinen Mandanten das nicht passiert.

25+Jahre selbst privat krankenversichert
10+Jahre spezialisiert auf PKV-Optimierung
4Fachqualifikationen
  • Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
  • Bankfachwirt (IHK)
  • Fachberater für betriebliche Altersversorgung (FH)
  • Generationenberater (IHK)
Telefon WhatsApp [Nummer] Video / MS Teams Persönlich in Seefeld

Mehr über Wigand Schäfer →

Vergütung und Transparenz

Sie wissen vorher, was die Beratung kostet

[Vergütungsmodell vom bisherigen Webauftritt übernommen, Bestätigung durch PKV-Lotse ausstehend]

Prüfung

Ersteinschätzung, Beratungsgespräch und schriftliche Expertise sind kostenlos und unverbindlich.

Honorar nur bei Umstellung

Erst wenn Sie wechseln und Ihr Versicherer annimmt, fällt einmalig ein Honorar an: das Neunfache der monatlichen Ersparnis. Bei 100 € weniger im Monat sind das 900 €.

Schriftlich vereinbart

Die Vergütung legen wir vor Beginn schriftlich fest. Steigt im neuen Tarif der Selbstbehalt, wird das beim Honorar berücksichtigt.

So berechnet sich das Honorar im Detail

Häufige Fragen

Antworten zum Tarifwechsel

Kann ich innerhalb meiner bestehenden PKV den Tarif wechseln?

Ja. Nach § 204 VVG können Sie grundsätzlich jederzeit in einen anderen Tarif Ihres Versicherers mit gleichartigem Versicherungsschutz wechseln. Der Versicherer muss den Wechsel annehmen. Er muss Ihnen aber nicht von sich aus den passendsten Tarif nennen.

Bleibt meine Versicherungsgesellschaft bestehen?

Ja. Beim Tarifwechsel nach § 204 VVG bleiben Sie bei Ihrem bisherigen Versicherer. Es ändert sich nur der Tarif innerhalb derselben Gesellschaft.

Was passiert mit meinen Alterungsrückstellungen?

Sie werden beim Wechsel innerhalb desselben Versicherers auf den neuen Tarif angerechnet. Bei einer Kündigung oder einem Wechsel zu einer anderen Gesellschaft gingen sie dagegen ganz oder größtenteils verloren.

Kann sich mein Leistungsumfang verändern?

Ja, das ist möglich. Ein neuer Tarif kann in einzelnen Punkten mehr oder weniger leisten, etwa bei Zahnersatz, Heilpraktiker oder Einbettzimmer. Deshalb vergleichen wir alten und neuen Tarif schriftlich und markieren jede Abweichung, bevor Sie entscheiden.

Muss ich eine Gesundheitsprüfung durchlaufen?

Für Leistungen, die Sie schon heute versichert haben, nicht. Enthält der neue Tarif Mehrleistungen, darf der Versicherer dafür eine Gesundheitsprüfung, einen Risikozuschlag oder eine Wartezeit verlangen. Sie können solche Mehrleistungen in der Regel auch ausschließen.

Wie hoch kann eine mögliche Ersparnis sein?

Das hängt von Ihrem Tarif, Ihrem Alter, Ihrem Versicherer und Ihren Leistungswünschen ab. Eine pauschale Zahl wäre unseriös. Nach der Prüfung sehen Sie schwarz auf weiß, welche Tarife infrage kommen und was sie kosten würden.

Welche Kosten entstehen?

Die Prüfung Ihres Tarifs ist kostenlos und unverbindlich. Ein Honorar fällt nach dem bisherigen Modell nur an, wenn Sie tatsächlich umstellen. Die genaue Höhe erfahren Sie vorab schriftlich. Details auf der Seite Honorar.

Wie verdient PKV-Lotse Geld?

Über ein Honorar, das nur bei einer erfolgreichen Umstellung fällig wird. Nach dem bisherigen Modell beträgt es einmalig das Neunfache der monatlichen Ersparnis. Sie wissen also vorher genau, was die Beratung kostet und was sie bringt.

Wie läuft die Beratung ab?

Sie senden uns wenige Angaben zu Ihrem Vertrag. Wir prüfen die infrage kommenden Tarife, fragen die Beiträge bei Ihrem Versicherer an und stellen Ihnen das Ergebnis schriftlich vor, am Telefon, per WhatsApp, Video, MS Teams oder persönlich in Seefeld. Dann entscheiden Sie.

Muss ich meinen Versicherer wechseln?

Nein. Der Tarifwechsel findet innerhalb Ihrer bestehenden Gesellschaft statt. Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ist für langjährig Versicherte meist nachteilig, weil Alterungsrückstellungen verloren gehen können.

Weitere Fragen und Antworten

Lieber direkt sprechen?

Wigand Schäfer beantwortet Ihre Fragen persönlich. Mo.–Fr. 10:00–18:00 Uhr.

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