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Häufige Fragen zum PKV-Tarifwechsel

Die Fragen, die uns Privatversicherte am häufigsten stellen, nach Themen sortiert.

Kurz gesagt: Mit dem Tarifwechsel nach § 204 VVG wechseln Sie innerhalb Ihres Versicherers in einen anderen Tarif. Altersrückstellungen werden angerechnet, eine Gesundheitsprüfung gibt es nur für Mehrleistungen. Bei PKV-Lotse sind Ersteinschätzung und Expertise kostenlos.

Grundlagen des Tarifwechsels

Kann ich innerhalb meiner bestehenden PKV den Tarif wechseln?

Ja. Nach § 204 VVG können Sie verlangen, in einen anderen Tarif Ihres Versicherers mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Der Versicherer darf das grundsätzlich nicht ablehnen. Er ist aber nicht verpflichtet, Ihnen von sich aus den Tarif mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu nennen. Mehr auf der Seite PKV-Tarifwechsel.

Muss ich dafür meinen Versicherer wechseln?

Nein. Beim Tarifwechsel nach § 204 VVG bleiben Sie bei Ihrer Gesellschaft. Es gibt keine Kündigung und keinen neuen Vertrag, Ihr Vertrag wird in einem anderen Tarif fortgeführt. Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ist für ältere Versicherte meist nachteilig, weil Rückstellungen verloren gehen und eine neue Gesundheitsprüfung nötig ist.

Was passiert mit meinen Alterungsrückstellungen?

Sie werden beim Tarifwechsel nach § 204 VVG auf den neuen Tarif angerechnet und bleiben in Ihrem Vertrag. Verloren gehen sie in der Regel nur, wenn Sie den Versicherer wechseln oder kündigen. Mehr im Ratgeber Altersrückstellungen.

Welche Rechte bleiben mir erhalten?

Die Rechte, die Sie aus Ihrem bisherigen Vertrag erworben haben, werden angerechnet. Dazu gehören zum Beispiel erfüllte Wartezeiten. In vielen Fällen zählen auch leistungsfreie Jahre für die Beitragsrückerstattung weiter.

Bei welchen Versicherern ist ein Tarifwechsel möglich?

Das Recht nach § 204 VVG gilt grundsätzlich bei jedem privaten Krankenversicherer. Wie groß die Auswahl an Zieltarifen ist, unterscheidet sich aber von Gesellschaft zu Gesellschaft.

Wann ist ein Tarifwechsel nicht möglich?

Aus dem Notlagentarif heraus ist ein Wechsel in der Regel ausgeschlossen, solange Beitragsrückstände bestehen. Bei Beihilfetarifen bringt ein Wechsel meist wenig. Aus einem Unisex-Tarif ist kein Wechsel zurück in einen Bisex-Tarif möglich. Einzelheiten finden Sie auf der Seite PKV-Tarifwechsel.

Gesundheitsprüfung und Leistungen

Muss ich eine Gesundheitsprüfung durchlaufen?

Nur für Mehrleistungen. Für alles, was Sie bereits versichert haben, gibt es keine neue Gesundheitsprüfung. Bietet der neue Tarif zusätzliche Leistungen, darf der Versicherer dafür Gesundheitsfragen stellen und einen Risikozuschlag, einen Leistungsausschluss oder eine Wartezeit verlangen. Sie können auf die Mehrleistung auch verzichten.

Kann sich mein Leistungsumfang verändern?

Ja. Gleichartiger Versicherungsschutz bedeutet nicht identische Leistungen. Einzelne Leistungen können besser oder schlechter sein, etwa bei Zahnersatz, Sehhilfen oder der Unterbringung im Krankenhaus. In unserer schriftlichen Expertise markieren wir jede Mehr- und Minderleistung, bevor Sie entscheiden.

Spielen Vorerkrankungen eine Rolle?

Für bereits versicherte Leistungen nicht. Vorerkrankungen werden nur relevant, wenn Sie Mehrleistungen wählen. Gerade für Versicherte mit Vorerkrankungen ist der Tarifwechsel deshalb oft der bessere Weg als ein Versichererwechsel.

Wie wirkt sich ein höherer Selbstbehalt aus?

Er senkt den Beitrag, dafür tragen Sie mehr Kosten selbst. Wer den Selbstbehalt später wieder senken möchte, muss in der Regel Gesundheitsfragen beantworten. Mehr im Ratgeber Selbstbehalt in der PKV.

Sie möchten wissen, was das für Ihren Vertrag bedeutet? Tarif kostenlos prüfen lassen →

Kosten und Honorar

Wie hoch kann eine mögliche Ersparnis sein?

Das lässt sich seriös erst nach der Prüfung Ihres Vertrags sagen. Die Ersparnis hängt von Ihrem heutigen Tarif, Ihrem Alter, Ihrem Versicherer, Ihren Leistungswünschen und dem Selbstbehalt ab. Eine bestimmte Ersparnis können wir nicht garantieren. Anonymisierte Fälle finden Sie unter Beispiele.

Welche Kosten entstehen?

Ersteinschätzung, Beratung und schriftliche Expertise sind kostenlos. Ein Honorar fällt nur an, wenn Sie umstellen und Ihr Versicherer die Umstellung annimmt. Es beträgt einmalig das Neunfache der monatlichen Ersparnis. Alle Einzelheiten auf der Seite Honorar.

Wie verdient PKV-Lotse Geld?

Über das Erfolgshonorar, das nur bei einer umgesetzten und vom Versicherer angenommenen Umstellung anfällt. Die Höhe vereinbaren wir vor Beginn der Beratung schriftlich mit Ihnen. [Angaben zu etwaigen Courtagen des Versicherers bestätigen]

Was passiert, wenn ich nach der Expertise nicht wechsle?

Dann zahlen Sie nichts. Sie entscheiden frei, ob Sie umstellen möchten.

Kostet eine spätere Folgeumstellung erneut Honorar?

Die Bedingungen für Folgeumstellungen besprechen wir vor Beginn der Beratung mit Ihnen. [Bedingungen bestätigen, z. B. kostenlos bei Maklermandat]

Ablauf und Dauer

Wie läuft die Beratung ab?

Nach einer kostenlosen Ersteinschätzung folgt ein ausführliches Gespräch. Dann fragen wir passende Zieltarife bei Ihrem Versicherer an und erstellen eine schriftliche Expertise. Sie entscheiden gemeinsam mit uns, und wir begleiten Antrag und Umstellung. Alle Schritte unter So funktioniert's.

Wie lange dauert der Tarifwechsel?

Je nach Versicherer meist zwei bis sechs Wochen von der Anfrage bis zur Umstellung. Der neue Beitrag gilt in der Regel ab dem Folgemonat nach der Annahme.

Muss ich für die Beratung nach Seefeld kommen?

Nein. Die Beratung ist per Telefon, WhatsApp oder Video über MS Teams in ganz Deutschland möglich. Ein persönliches Gespräch in Seefeld vereinbaren wir gern, wenn Sie das bevorzugen.

Kann ich den Tarif später erneut wechseln?

Ja, das Gesetz begrenzt die Zahl der Wechsel nicht. Damit Folgeumstellungen möglich bleiben, sollte schon der erste Wechsel keine wichtigen Leistungen aufgeben.

Rentner und Versicherte über 55

Lohnt sich ein Tarifwechsel auch im Ruhestand?

Häufig ja. Gerade ältere Versicherte sind oft in alten, teuren Tarifen. Das Alter ist für den Wechsel selbst kein Hindernis. Mehr auf der Seite PKV für Rentner.

Kann ich ab 55 zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

In der Regel nicht. Ab 55 ist eine Rückkehr für langjährig Privatversicherte gesetzlich weitgehend ausgeschlossen. Mehr im Ratgeber PKV kündigen oder in die GKV wechseln.

Was tun bei einer Beitragserhöhung?

Nicht vorschnell kündigen. Prüfen Sie zuerst, ob ein Tarifwechsel bei Ihrem Versicherer den Beitrag senken kann. Mehr auf der Seite Beitragserhöhung.

Datenschutz und Vollmacht

Wozu brauchen Sie eine Vollmacht?

Damit wir bei Ihrem Versicherer die Beiträge für mögliche Zieltarife anfragen und Auskünfte zu Ihrem Vertrag einholen können. Den Wechsel selbst beantragen Sie erst nach Ihrer Entscheidung.

Was passiert mit meinen Daten?

Wir behandeln Ihre Angaben vertraulich und nutzen sie nur für Ihre Beratung. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Ihre Frage ist nicht dabei? Nutzen Sie das Formular oder rufen Sie an. Mehr über Ihren Berater lesen Sie unter Über uns.

Was bedeutet das für Ihren Tarif?

Drei kurze Fragen, dann meldet sich Wigand Schäfer persönlich bei Ihnen. Unverbindlich.

Wigand Schäfer · Ihr persönlicher BeraterTelefon: 08152 / 929 946 61

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Schritt 1 von 3: Ihr Anlass

Was ist Ihr Anlass?
Ihr aktueller Vertrag Steht oben auf Ihrem Versicherungsschein.
Ihr Eigenanteil für die Krankenversicherung, ohne Pflegeversicherung. Ungefähr genügt.
Wie alt sind Sie?
Seit wann sind Sie privat versichert? (optional)
So geht es weiter
  1. Wir prüfen, welche Tarife Ihres Versicherers für Sie infrage kommen.
  2. Sie bekommen schriftlich, was sich bei Beitrag, Leistung und Selbstbehalt ändern würde.
  3. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen nur, wenn Sie umstellen; die vereinbaren wir vorher schriftlich.
Wie dürfen wir Sie erreichen?

Ihre Angaben nutzen wir nur für Ihre Prüfung. Sie gehen an keinen Versicherer und kein Callcenter.

Lieber gleich sprechen? 08152 / 929 946 61 · Mo.–Fr. 10:00–18:00 Uhr

Erst prüfen. Dann entscheiden.

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