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PKV-Beitrag senken: Die wichtigsten Wege im Überblick

Es gibt sieben Wege, eine zu teure private Krankenversicherung günstiger zu machen. Sie unterscheiden sich stark darin, was Sie dafür aufgeben.

Von Wigand Schäfer, VersicherungsmaklerAktualisiert am

Kurz gesagt: Der wirksamste Hebel ist meist der Tarifwechsel beim eigenen Versicherer nach § 204 VVG, weil Alterungsrückstellungen und Rechte erhalten bleiben. Selbstbehalt, Leistungsbausteine und Krankentagegeld lassen sich zusätzlich anpassen. Kündigung und Versichererwechsel sind für ältere Versicherte meist die schlechteste Lösung.

Bevor Sie etwas ändern

Manche Wege senken den Beitrag, ohne dass Sie viel aufgeben. Andere sparen heute und kosten Sie später Leistung oder Flexibilität. Klären Sie deshalb zuerst drei Fragen.

  • Welche Leistungen sind Ihnen heute und im Alter wirklich wichtig?
  • Wie viel Kosten könnten Sie im Krankheitsfall selbst tragen?
  • Lässt sich die Änderung später rückgängig machen, und zu welchen Bedingungen?

Die sieben Wege im Vergleich

WegWirkung auf den BeitragWas Sie dafür aufgeben
Tarifwechsel § 204 VVGOft spürbar, sofortWenig, Details können sich ändern
Selbstbehalt erhöhenMittel, sofortMehr Eigenanteil, Senkung nur mit Gesundheitsprüfung
Leistungsbausteine streichenGering bis mittelLeistung, oft endgültig
Krankentagegeld anpassenGering bis mittelEinkommensschutz
BeitragsentlastungstarifErst im RuhestandHeute ein Mehrbeitrag
Standard- oder BasistarifBegrenzter BeitragViel Leistung, Rückweg schwer
Rückkehr in die GKVAbhängig vom EinkommenAlle Alterungsrückstellungen

Die Tabelle zeigt typische Wirkungen. Im Einzelfall kann es anders aussehen.

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Weg 1: Tarifwechsel nach § 204 VVG

Sie wechseln bei Ihrem Versicherer in einen anderen Tarif mit gleichartigem Schutz. Alterungsrückstellungen und erworbene Rechte werden angerechnet. Eine Gesundheitsprüfung gibt es nur, wenn der neue Tarif mehr leistet.

So zahlen Sie oft deutlich weniger, ohne wesentliche Leistungen aufzugeben. Die Kunst liegt in der Wahl des Zieltarifs. Mehr dazu auf der Seite PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG.

Wege 2 bis 5: Stellschrauben im Vertrag

Selbstbehalt anpassen

Ein höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag, dafür zahlen Sie Rechnungen bis zu dieser Grenze selbst. Angestellte erhalten den Arbeitgeberzuschuss nur auf den Beitrag. Wer den Selbstbehalt später senken möchte, muss meist Gesundheitsfragen beantworten. Eine Rechenhilfe finden Sie im Ratgeber Selbstbehalt in der PKV.

Leistungsbausteine prüfen

Einbettzimmer, Chefarzt, hohe Zahnerstattung oder Heilpraktiker lassen sich oft einzeln abwählen. Das spart Beitrag, ist aber meist endgültig. Überlegen Sie vorher, was Sie im Alter brauchen könnten.

Krankentagegeld anpassen

Ist das Krankentagegeld höher als Ihr tatsächlicher Einkommensausfall, zahlen Sie für Schutz, den Sie nicht voll erhalten würden. Mit Beginn der Altersrente endet der Anspruch in der Regel ohnehin. Mehr auf der Seite PKV für Rentner.

Beitragsentlastungstarif

Sie zahlen heute einen Mehrbeitrag, ab einem vereinbarten Alter sinkt Ihr Beitrag um einen festen Betrag. Bei Angestellten beteiligt sich meist der Arbeitgeber. Einzelheiten erklärt der Ratgeber Beitragsentlastungstarif.

Wege 6 und 7: Notlösungen mit hohem Preis

Standardtarif oder Basistarif

Beide Tarife begrenzen den Beitrag und leisten etwa auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Standardtarif steht nur Verträgen aus der Zeit vor 2009 offen. Zurück in einen besseren Tarif geht es nur mit Gesundheitsprüfung. Mehr im Ratgeber Standardtarif und Basistarif.

Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

Sie ist nur in bestimmten Fällen möglich und ab 55 in der Regel ausgeschlossen. Die Alterungsrückstellungen gehen verloren, und im Ruhestand zählen auch Betriebsrenten zum beitragspflichtigen Einkommen. Mehr im Ratgeber PKV kündigen oder in die GKV wechseln.

Was Sie besser nicht tun

  • Kündigen Sie nicht ohne Anschluss. Die Kündigung der Vollversicherung wird erst wirksam, wenn Sie eine neue Versicherung nachweisen.
  • Wechseln Sie im Alter nicht den Versicherer. Sie verlieren Rückstellungen und durchlaufen eine neue Gesundheitsprüfung.
  • Unterschreiben Sie nichts am Telefon. Lassen Sie sich alte und neue Leistungen schriftlich nebeneinander zeigen.

Selbständig oder angestellt: Was ist anders?

Als Selbständiger tragen Sie den Beitrag allein. Ein genauer Blick auf Selbstbehalt und Krankentagegeld lohnt sich, beides sollte zu Einkommen und Rücklagen passen.

Als Angestellter erhalten Sie einen Arbeitgeberzuschuss bis zu einem Höchstbetrag. Senken Sie den Beitrag über den Selbstbehalt, sinkt auch der Zuschuss, den Eigenanteil tragen Sie allein. Hier ist der Tarifwechsel häufig der bessere Hebel.

Wir prüfen zuerst, was ein Tarifwechsel bei Ihrem Versicherer bringt, und beziehen andere Wege ein, wenn sie sinnvoll sind. Was das kostet, steht auf der Seite Honorar.

Häufige Fragen

Welcher Weg senkt den PKV-Beitrag am stärksten?

Das lässt sich nur im Einzelfall sagen. Häufig ist der Tarifwechsel nach § 204 VVG der wirksamste Hebel, weil Sie dabei Leistungen weitgehend behalten können. Ein höherer Selbstbehalt oder ein Leistungsverzicht senkt den Beitrag zwar auch, verlagert aber Kosten auf Sie.

Kann ich mehrere Wege kombinieren?

Ja. Ein Tarifwechsel lässt sich zum Beispiel mit einem angepassten Selbstbehalt oder einem niedrigeren Krankentagegeld verbinden. Wichtig ist, die Wirkung jeder Änderung einzeln zu kennen, damit Sie wissen, wofür Sie wie viel sparen.

Sollte ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?

Meist nicht. Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer kostet in der Regel Altersrückstellungen und erfordert eine neue Gesundheitsprüfung. Prüfen Sie zuerst die Möglichkeiten bei Ihrem jetzigen Versicherer. Mehr dazu auf der Seite Beitragserhöhung.

Wigand Schäfer
Wigand Schäfer

Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) und Gründer von PKV-Lotse. Seit über 25 Jahren selbst privat krankenversichert und seit mehr als zehn Jahren auf den Tarifwechsel nach § 204 VVG spezialisiert. Mehr über Wigand Schäfer

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  1. Wir prüfen, welche Tarife Ihres Versicherers für Sie infrage kommen.
  2. Sie bekommen schriftlich, was sich bei Beitrag, Leistung und Selbstbehalt ändern würde.
  3. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen nur, wenn Sie umstellen; die vereinbaren wir vorher schriftlich.
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