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Ratgeber zur privaten Krankenversicherung

Verständliche Antworten auf die Fragen, die Privatversicherte am häufigsten beschäftigen, jeweils mit der gesetzlichen Grundlage.

Manche Entscheidungen in der PKV lassen sich später nicht mehr rückgängig machen. Unsere Ratgeber erklären die wichtigsten Regeln Schritt für Schritt. Verantwortet werden sie von Wigand Schäfer, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO. Sie ersetzen keine individuelle Beratung.

Beiträge und Beitragserhöhung

Warum Beiträge steigen und welche Stellschrauben Sie selbst in der Hand haben.

Tarifwechsel und Tarifoptimierung

Der Wechsel innerhalb Ihres Versicherers nach § 204 VVG und was dabei zu beachten ist.

PKV im Alter

Was sich mit dem Ruhestand ändert und wie Sie den Beitrag im Alter planbar halten.

Wechsel und Kündigung

Bevor Sie kündigen oder den Versicherer wechseln, sollten Sie die Folgen kennen.

PKV-Lexikon

Die wichtigsten Begriffe in einem Satz erklärt. Ein Klick auf den Verweis führt zum ausführlichen Artikel.

Altersrückstellung
Beitragsteile, die der Versicherer in jungen Jahren anspart, um den Beitrag im Alter zu entlasten. Gesetzlich „Alterungsrückstellung“ (§ 146 VAG). Mehr erfahren
Basistarif
Gesetzlich vorgeschriebener Sozialtarif mit Leistungen vergleichbar der GKV und einem Höchstbeitrag (§ 152 VAG). Mehr erfahren
Beitragsanpassung
Erhöhung oder Senkung des Beitrags, wenn sich die Rechnungsgrundlagen über gesetzliche Schwellenwerte hinaus ändern (§ 203 VVG). Mehr erfahren
Beitragsentlastungstarif
Freiwilliger Zusatzbaustein: Mehrbeitrag bis zu einem vereinbarten Alter, danach lebenslang niedrigerer Beitrag. Mehr erfahren
Beitragsrückerstattung
Rückzahlung von Beiträgen nach einem Jahr ohne eingereichte Rechnungen. Abhängig vom Überschuss des Versicherers. Mehr erfahren
Notlagentarif
Notversorgung bei Beitragsschulden. Erstattet nur akute Erkrankungen, Schmerzzustände, Schwangerschaft und Mutterschaft (§ 153 VAG). Mehr erfahren
Selbstbehalt
Betrag, den Sie pro Jahr selbst tragen, bevor der Versicherer erstattet. In der Pflichtversicherung höchstens 5.000 € (§ 193 Abs. 3 VVG). Mehr erfahren
Standardtarif
Sozialtarif für langjährig Versicherte mit Vertrag vor 2009, Leistungen ungefähr auf GKV-Niveau. Mehr erfahren
Tarifwechsel nach § 204 VVG
Recht auf Wechsel in einen Tarif mit gleichartigem Schutz beim eigenen Versicherer, unter Anrechnung der Altersrückstellungen. Mehr erfahren
Übertragungswert
Teil der Altersrückstellung, der bei Verträgen ab 2009 zu einem anderen Versicherer mitgenommen wird. Entspricht dem Leistungsumfang des Basistarifs. Mehr erfahren

Wie ein Tarifwechsel bei PKV-Lotse abläuft, lesen Sie unter So funktioniert's. Was er kostet, steht auf der Seite Honorar.

Erst prüfen. Dann entscheiden.

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