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PKV für Rentner: So bleibt der Beitrag im Alter bezahlbar

Mit dem Ruhestand ändert sich einiges an Ihrer privaten Krankenversicherung. Wer die Stellschrauben kennt und rechtzeitig handelt, kann den Beitrag im Alter entlasten.

Von Wigand Schäfer, VersicherungsmaklerAktualisiert am

Kurz gesagt: Ab 60 entfällt der gesetzliche 10-Prozent-Zuschlag, mit der Altersrente endet das Krankentagegeld, und der Arbeitgeberzuschuss fällt weg. Rentner können einen Zuschuss der Rentenversicherung beantragen. Der größte Hebel ist oft ein Tarifwechsel nach § 204 VVG, am besten schon vor Rentenbeginn.

Was sich beim Renteneintritt ändert

Das entlastet Sie

  • Ab 60 entfällt der gesetzliche Zuschlag von 10 Prozent. Ihr Beitrag sinkt, ohne dass Sie etwas tun müssen.
  • Ab 65 setzt der Versicherer die angesparten Mittel ein, um Erhöhungen abzumildern. Wie stark das wirkt, ist je nach Tarif verschieden.
  • Haben Sie einen Beitragsentlastungstarif, sinkt Ihr Beitrag ab dem vereinbarten Alter um einen festen Betrag.
  • Mit der Altersrente endet in der Regel der Anspruch auf Krankentagegeld. Kündigen oder reduzieren Sie den Baustein rechtzeitig, sonst zahlen Sie weiter dafür.

Das belastet Sie

Als Angestellter tragen Sie den Beitrag im Ruhestand allein, der Arbeitgeberzuschuss fällt weg. Für viele ist das der Moment, in dem der Beitrag zum ersten Mal richtig spürbar wird.

Zuschuss der Rentenversicherung zur PKV

Beziehen Sie eine gesetzliche Rente und sind privat versichert, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Zuschuss beantragen.

  • Er richtet sich nach der Höhe Ihrer gesetzlichen Rente.
  • Er ist auf die Hälfte Ihres tatsächlichen Krankenversicherungsbeitrags begrenzt.
  • Für die Pflegeversicherung gibt es keinen Zuschuss.
  • Er wird nur auf Antrag gezahlt. Stellen Sie ihn am besten mit dem Rentenantrag.

Betriebsrenten und private Renten erhöhen den PKV-Beitrag nicht. In der gesetzlichen Krankenversicherung können darauf dagegen Beiträge anfallen.

Sie möchten wissen, was das für Ihren Vertrag bedeutet? Tarif kostenlos prüfen lassen →

Tarifwechsel vor dem Rentenbeginn

Ein Tarifwechsel nach § 204 VVG ist in jedem Alter möglich. Vor dem Ruhestand hat er aber Vorteile. Sie kennen Ihr künftiges Einkommen, können Leistungen für das Alter gezielt sichern und haben Zeit, in Ruhe zu vergleichen.

Für bereits versicherte Leistungen gibt es keine neue Gesundheitsprüfung, Vorerkrankungen sind also kein Hindernis. Auch nach dem Wechsel steigen die Beiträge weiter. Wir planen den ersten Wechsel deshalb so, dass spätere Folgeumstellungen möglich bleiben. Mehr auf der Seite PKV-Tarifwechsel.

Zurück in die GKV ab 55: praktisch ausgeschlossen

Wer in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war und in dieser Zeit mindestens zur Hälfte versicherungsfrei, befreit oder selbständig war, bleibt ab 55 nach § 6 Abs. 3a SGB V versicherungsfrei.

Auch die Krankenversicherung der Rentner setzt voraus, dass Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens überwiegend gesetzlich versichert waren. Für langjährig Privatversicherte liegt die Lösung deshalb fast immer innerhalb der PKV. Mehr im Ratgeber PKV kündigen oder in die GKV wechseln.

Standardtarif und Basistarif als letzte Option

Ist der Beitrag trotz Tarifwechsel nicht tragbar, gibt es zwei Sozialtarife. Der Standardtarif steht Verträgen aus der Zeit vor 2009 offen, unter anderem ab 65 nach mindestens zehn Jahren Vorversicherung. Der Basistarif ist unter bestimmten Voraussetzungen offen, etwa ab 55.

Beide begrenzen den Beitrag, leisten aber nur etwa auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Zurück in einen besseren Tarif geht es nur mit Gesundheitsprüfung. Mehr im Ratgeber Standardtarif und Basistarif.

Was Sie jetzt tun können

  1. Unterlagen bereitlegen

    Versicherungsschein, letzter Nachtrag und das jüngste Anpassungsschreiben.

  2. Tarifwechsel prüfen lassen

    Welche Tarife bietet Ihr Versicherer, und was leisten sie? Die Ersteinschätzung ist kostenlos.

  3. Krankentagegeld und Zuschuss planen

    Klären Sie, wann das Krankentagegeld endet, und beantragen Sie den Zuschuss rechtzeitig.

Häufige Fragen von Rentnern

Lohnt sich ein Tarifwechsel auch noch mit 70 oder 80?

Häufig ja. Gerade ältere Versicherte sind oft in alten, teuren Tarifen. Da die Gesundheitsprüfung nur Mehrleistungen betrifft, spielt das Alter für den Wechsel selbst keine Rolle. Ob es einen günstigeren passenden Tarif gibt, zeigt die Prüfung.

Bekomme ich als Rentner einen Zuschuss zur PKV?

Wenn Sie eine gesetzliche Rente beziehen und privat krankenversichert sind, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Zuschuss beantragen. Er richtet sich nach der Höhe Ihrer gesetzlichen Rente und ist auf die Hälfte Ihres tatsächlichen Beitrags begrenzt.

Kann ich als Rentner zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Ab 55 ist das in der Regel ausgeschlossen. Es gibt wenige Ausnahmen, die sorgfältig geprüft werden müssen. Mehr dazu im Ratgeber PKV kündigen oder in die GKV wechseln.

Was passiert mit meinem Krankentagegeld im Ruhestand?

Der Anspruch endet in der Regel mit dem Bezug einer Altersrente. Prüfen Sie rechtzeitig, ob und ab wann Sie den Baustein reduzieren oder beenden können, damit Sie nicht für eine Leistung zahlen, die Sie nicht mehr erhalten.

Wigand Schäfer
Wigand Schäfer

Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) und Gründer von PKV-Lotse. Seit über 25 Jahren selbst privat krankenversichert und seit mehr als zehn Jahren auf den Tarifwechsel nach § 204 VVG spezialisiert. Mehr über Wigand Schäfer

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So geht es weiter
  1. Wir prüfen, welche Tarife Ihres Versicherers für Sie infrage kommen.
  2. Sie bekommen schriftlich, was sich bei Beitrag, Leistung und Selbstbehalt ändern würde.
  3. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen nur, wenn Sie umstellen; die vereinbaren wir vorher schriftlich.
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Ihre Angaben nutzen wir nur für Ihre Prüfung. Sie gehen an keinen Versicherer und kein Callcenter.

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