[Vergütungsmodell vom bisherigen Webauftritt übernommen, Bestätigung durch PKV-Lotse ausstehend]
Kurz gesagt: Ersteinschätzung, Beratung und schriftliche Expertise sind kostenlos. Ein Honorar zahlen Sie nur, wenn Sie umstellen und Ihr Versicherer die Umstellung annimmt. Es beträgt einmalig das Neunfache Ihrer monatlichen Ersparnis.
Was kostenlos ist
- Die Ersteinschätzung, ob ein Tarifwechsel für Sie infrage kommt.
- Das ausführliche Beratungsgespräch.
- Die Anfrage der Zieltarife bei Ihrem Versicherer.
- Die schriftliche Expertise mit dem Vergleich von altem und neuem Tarif.
Entscheiden Sie sich nach der Expertise gegen einen Wechsel, zahlen Sie nichts. Es gibt keine Pauschale und keine Bearbeitungsgebühr. Das Honorarmodell legen wir zu Beginn gemeinsam schriftlich fest.
So berechnet sich das Honorar
Das Honorar fällt nur an, wenn Sie umstellen und Ihr Versicherer die Umstellung annimmt. Es beträgt einmalig das Neunfache der monatlichen Ersparnis, also der Differenz zwischen altem und neuem Monatsbeitrag. Auf Wunsch zahlen Sie in Raten. [MwSt.-Behandlung bestätigen]
Rechenbeispiel: 100 Euro Ersparnis im Monat
Sinkt Ihr Beitrag um 100 Euro im Monat, beträgt das Honorar einmalig 900 Euro. Nach neun Monaten ist es durch die Ersparnis ausgeglichen.
| Zeitraum | Ersparnis | Ihr Vorteil nach Honorar |
|---|---|---|
| Nach 1 Jahr | 1.200 € | 300 € |
| Nach 5 Jahren | 6.000 € | 5.100 € |
| Nach 10 Jahren | 12.000 € | 11.100 € |
Die Rechnung ist vereinfacht und geht von einem gleichbleibenden Abstand zwischen altem und neuem Beitrag aus. In der Praxis werden beide Tarife angepasst. Eine Ersparnis in bestimmter Höhe können wir deshalb nicht garantieren.
Sie möchten wissen, was das für Ihren Vertrag bedeutet? Tarif kostenlos prüfen lassen →
Ein höherer Selbstbehalt wird angerechnet
Sinkt der Beitrag zum Teil, weil Ihr Selbstbehalt steigt, tragen Sie diesen Teil im Krankheitsfall selbst. Deshalb wird eine Erhöhung des Selbstbehalts anteilig vom Honorar abgezogen. [Genaue Berechnung der Selbstbehalt-Anrechnung bestätigen]
So haben wir keinen Anreiz, Sie in einen hohen Selbstbehalt zu drängen. Mehr im Ratgeber Selbstbehalt in der PKV.
Warum ein Honorar statt „kostenlos“?
Manche Anbieter stellen ohne Honorar um. Auch diese Arbeit wird bezahlt, meist über Provisionen des Versicherers, die für Sie oft nicht sichtbar sind.
Unser Honorar legt die Vergütung offen und hängt direkt an Ihrer Ersparnis. Damit dabei keine Leistungen gestrichen werden, nur damit der Beitrag sinkt, gilt Leistung vor Preis. Jede Leistungsänderung steht schriftlich in der Expertise, und ohne Ihre Zustimmung stellen wir nichts um.
Haftung als Versicherungsmakler
Wigand Schäfer ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Als Makler steht er rechtlich auf Ihrer Seite und muss sorgfältig beraten und dokumentieren. Für Beratungsfehler besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit 1,5 Mio. Euro Deckung je Schadensfall. [Aktuelle Versicherungsbestätigung der Berufshaftpflicht anfordern]
Die Pflichtangaben zu unserem Status finden Sie in der Erstinformation nach § 15 VersVermV.
Die Möglichkeiten im Vergleich
| Weg | Kosten | Was Sie erhalten |
|---|---|---|
| Selbst beim Versicherer fragen | Keine | Vorschläge des Versicherers, Vergleich in eigener Regie |
| Anbieter ohne Honorar | Meist über Provisionen | Je nach Anbieter verschieden |
| Stundenhonorar | Auch ohne Umstellung | Beratung nach Aufwand |
| PKV-Lotse | Nur bei Umstellung, einmalig 9 × Monatsersparnis | Beratung, Expertise und Antragsbegleitung |
Folgeumstellungen für Bestandskunden: [Bedingungen bestätigen, z. B. kostenlos bei Maklermandat]
Häufige Fragen zum Honorar
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts. Ersteinschätzung, Beratungsgespräch und schriftliche Expertise sind kostenlos und unverbindlich.
Wann wird das Honorar fällig?
Erst wenn Sie umgestellt haben und Ihr Versicherer die Umstellung angenommen hat. Lehnen Sie nach der Expertise ab, zahlen Sie nichts.
Kann ich das Honorar in Raten zahlen?
Ja, eine Ratenzahlung ist möglich. Die Einzelheiten vereinbaren wir vor Beginn der Beratung mit Ihnen.
Warum ist das Honorar nicht an die Zahl der Beratungsstunden gekoppelt?
Weil Sie nur dann zahlen sollen, wenn Sie tatsächlich weniger Beitrag zahlen. So tragen wir das Risiko, dass sich eine aufwendige Prüfung am Ende nicht lohnt.
Wie die Beratung abläuft, lesen Sie unter So funktioniert's. Weitere Fragen beantworten wir in den FAQ.
