Kurz gesagt: Kündigen Sie nicht vorschnell. Prüfen Sie zuerst, ob ein Tarifwechsel nach § 204 VVG bei Ihrem Versicherer den Beitrag senkt, denn dabei bleiben Ihre Alterungsrückstellungen erhalten. Ob die Erhöhung selbst wirksam ist, kann ein Fachanwalt für Versicherungsrecht klären.
Beitragsanpassung 2027: Was bisher bekannt ist
Viele Versicherer verschicken die Mitteilungen im Herbst, die neuen Beiträge gelten meist ab dem 1. Januar. Wie stark die Erhöhung ausfällt, ist je nach Versicherer und Tarif sehr unterschiedlich.
[Aktuelle Zahlen zur Beitragsanpassung 2027 mit Quelle und Datum ergänzen]
Warum PKV-Beiträge steigen
Versicherer dürfen Beiträge nicht frei festlegen. Sie vergleichen jedes Jahr die tatsächlichen mit den kalkulierten Werten. Weicht eine Rechnungsgrundlage über einen Schwellenwert hinaus ab, muss der Versicherer den Beitrag prüfen und darf ihn anpassen.
- Bei den Leistungsausgaben liegt der gesetzliche Schwellenwert bei 10 Prozent. Viele Tarifbedingungen sehen 5 Prozent vor.
- Bei der Sterbewahrscheinlichkeit liegt er bei 5 Prozent. Steigt die Lebenserwartung, müssen Leistungen länger finanziert werden.
Ist ein Schwellenwert überschritten, fließen auch andere Faktoren ein, etwa ein gesunkener Rechnungszins. Deshalb bleiben Erhöhungen manchmal jahrelang aus und kommen dann in einem großen Schritt.
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Ist die Erhöhung wirksam?
Der Versicherer muss Ihnen die maßgeblichen Gründe für die Erhöhung mitteilen. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 2020 (Az. IV ZR 294/19) muss die Mitteilung in der Regel erkennen lassen, welche Rechnungsgrundlage die Anpassung ausgelöst hat.
Fehlt eine ausreichende Begründung, kann die Erhöhung nach dieser Rechtsprechung erst wirksam werden, wenn der Versicherer sie nachholt. Ob Ihr Schreiben betroffen ist und wie lange Rückforderungen möglich sind, ist eine Frage des Einzelfalls.
Wir sind Versicherungsmakler und dürfen keine Rechtsberatung leisten. Die Wirksamkeit einer Beitragserhöhung prüft ein Fachanwalt für Versicherungsrecht. Eine Rückforderung betrifft die Vergangenheit, ein Tarifwechsel senkt den Beitrag für die Zukunft. Beides schließt sich nicht aus.
Sonderkündigungsrecht: meist keine gute Antwort
Nach einer Erhöhung können Sie den betroffenen Tarif in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung kündigen. Bei der Vollversicherung wird die Kündigung aber nur wirksam, wenn Sie lückenlos anderweitig versichert sind. Eine voreilige Kündigung kann teuer werden.
- Ihre Alterungsrückstellungen gehen ganz oder großenteils verloren.
- Der neue Versicherer kalkuliert mit Ihrem heutigen, höheren Alter.
- Sie durchlaufen eine neue Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen können zu Zuschlägen oder einer Ablehnung führen.
- Auch der neue Tarif wird künftig angepasst.
Sinnvoll kann eine Kündigung bei Zusatzversicherungen sein, die Sie nicht mehr brauchen. Mehr im Ratgeber PKV kündigen oder in die GKV wechseln.
Die bessere Reaktion: Tarifwechsel nach § 204 VVG
Sie können jederzeit in einen anderen Tarif Ihres Versicherers mit gleichartigem Schutz wechseln. Ihre Alterungsrückstellungen werden angerechnet, eine Gesundheitsprüfung gibt es nur für Mehrleistungen. Oft gibt es beim eigenen Versicherer günstigere Tarife mit vergleichbaren Leistungen.
Ab 60 muss Ihr Versicherer Sie bei einer Erhöhung auf Tarifalternativen hinweisen. Diese Hinweise sind oft allgemein gehalten. Alles Wichtige finden Sie auf der Seite PKV-Tarifwechsel, weitere Wege unter PKV-Beitrag senken.
Checkliste nach dem Erhöhungsschreiben
Schreiben aufbewahren
Heben Sie das Schreiben mit Anlagen auf und notieren Sie, wann es angekommen ist.
Nicht vorschnell kündigen
Die Frist für das Sonderkündigungsrecht beträgt zwei Monate. Nutzen Sie die Zeit für eine Prüfung.
Tarifwechsel prüfen lassen
Lassen Sie prüfen, welche Tarife Ihr Versicherer anbietet. Die Ersteinschätzung bei uns ist kostenlos.
Bei Zweifeln Anwalt fragen
Lassen Sie die Begründung der Erhöhung von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht prüfen.
Entscheiden Sie erst, wenn Sie alte und neue Leistungen schriftlich nebeneinander sehen. Wie unsere Prüfung abläuft, lesen Sie unter So funktioniert's.
Häufige Fragen zur Beitragserhöhung
Darf meine PKV den Beitrag einfach erhöhen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Der Versicherer darf den Beitrag anpassen, wenn sich die Leistungsausgaben oder die Lebenserwartung gegenüber der Kalkulation über einen Schwellenwert hinaus verändert haben. Ein unabhängiger Treuhänder muss zustimmen, und der Versicherer muss die maßgeblichen Gründe mitteilen.
Wie lange habe ich nach dem Erhöhungsschreiben Zeit?
Für das Sonderkündigungsrecht gilt in der Regel eine Frist von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung. Einen Tarifwechsel nach § 204 VVG können Sie dagegen jederzeit beantragen, auch unabhängig von einer Erhöhung.
Kann ich zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern?
Das ist möglich, wenn eine Erhöhung unwirksam war. Ob das in Ihrem Fall so ist und für welchen Zeitraum Ansprüche noch bestehen, kann nur ein Fachanwalt für Versicherungsrecht beurteilen.
Hilft ein Tarifwechsel auch, wenn die Erhöhung schon gilt?
Ja. Der Tarifwechsel wirkt für die Zukunft. Er ändert nichts an der Erhöhung selbst, kann aber Ihren Beitrag ab der Umstellung senken.
