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PKV kündigen oder in die GKV wechseln: Was geht, was nicht

Welche Fristen gelten, was Sie bei einer Kündigung verlieren und warum ab 55 meist kein Weg zurück in die gesetzliche Kasse führt.

Von Wigand Schäfer, VersicherungsmaklerAktualisiert am

Kurz gesagt: Ihre private Vollversicherung können Sie nur kündigen, wenn Sie lückenlos anderweitig versichert sind (§ 205 VVG). Zurück in die GKV kommen Sie vor allem, wenn Sie vor dem 55. Geburtstag versicherungspflichtig werden oder sich familienversichern können. Ab 55 schließt § 6 Abs. 3a SGB V die Versicherungspflicht meist aus, möglich bleibt dann nur noch die Familienversicherung.

Welche Kündigungsfristen gelten in der PKV?

Die Kündigungsrechte stehen in § 205 VVG. Maßgeblich sind immer auch Ihre Vertragsbedingungen.

AnlassFrist und Wirkung
Ordentliche KündigungDrei Monate zum Ende des Versicherungsjahres, eine Mindestvertragsdauer geht vor (Abs. 1)
Beitragserhöhung oder LeistungsminderungZwei Monate ab Zugang der Mitteilung, zum Zeitpunkt der Änderung (Abs. 4)
Höherer Beitrag wegen AltersZwei Monate nach der Änderung (Abs. 3)
Gesetzliche Versicherungspflicht oder FamilienversicherungDrei Monate nach Eintritt, rückwirkend (Abs. 2)
Wechsel zu anderem privaten VersichererWirksam erst mit Nachweis der Anschlussversicherung binnen zwei Monaten (Abs. 6)

Entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr, muss die ordentliche Kündigung bis zum 30. September beim Versicherer sein. Kündigen Sie schriftlich und so, dass Sie den Zugang nachweisen können.

Lohnt sich das Sonderkündigungsrecht nach einer Erhöhung?

Nach einer Beitragserhöhung dürfen Sie innerhalb von zwei Monaten kündigen. Ob das der richtige Schritt ist, hängt vor allem von Alter, Gesundheit und Vertragsbeginn ab.

  • Sie brauchen einen neuen Vertrag, sonst ist die Kündigung unwirksam.
  • Der neue Versicherer prüft Ihre Gesundheit. Vorerkrankungen können zu Zuschlägen oder einer Ablehnung führen.
  • Der neue Beitrag wird mit Ihrem heutigen, höheren Alter kalkuliert.
  • Ihre Alterungsrückstellungen bleiben ganz oder größtenteils zurück.

Bei Verträgen vor 2009 bleiben die Rückstellungen in der Regel vollständig beim alten Versicherer. Bei neueren wird nur der Übertragungswert mitgenommen, der dem Leistungsumfang des Basistarifs entspricht. Beim Wechsel in die GKV gehen sie ganz verloren. Mehr im Ratgeber Alterungsrückstellungen.

Für jüngere, gesunde Versicherte mit Vertrag ab 2009 kann ein Wechsel eine Option sein. Für die meisten über 50 ist er wirtschaftlich riskant. Was Sie nach einer Erhöhung tun können, steht unter PKV-Beitragserhöhung.

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Wie kommen Sie unter 55 zurück in die GKV?

Eine freie Wahl gibt es nicht. Zurück führt im Wesentlichen nur die Versicherungspflicht oder die Familienversicherung.

Versicherungspflicht als Arbeitnehmer

Sie werden versicherungspflichtig, wenn Ihr Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt, 2026 sind das 77.400 €. Das kann beim Wechsel aus der Selbständigkeit in eine Anstellung passieren oder wenn Arbeitszeit oder Gehalt sinken.

Bezug von Arbeitslosengeld

Wer Arbeitslosengeld bezieht, ist grundsätzlich gesetzlich versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Bisher Privatversicherte können sich unter Umständen befreien lassen. Diese Befreiung ist in der Regel nicht widerrufbar.

Familienversicherung

Ist Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner gesetzlich versichert, können Sie unter Umständen beitragsfrei mitversichert werden (§ 10 SGB V). Unverheiratete Paare sind nicht erfasst. Sie dürfen nicht hauptberuflich selbständig sein, und Ihr Gesamteinkommen darf 2026 regelmäßig 565 € im Monat nicht übersteigen, bei einem Minijob 603 €.

Ab 55: die Sperre nach § 6 Abs. 3a SGB V

Wer nach dem 55. Geburtstag versicherungspflichtig wird, bleibt trotzdem versicherungsfrei, wenn zwei Bedingungen zusammentreffen.

  • Sie waren in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert.
  • Sie waren mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbständig.

Für langjährig Privatversicherte sind beide Bedingungen fast immer erfüllt. Sie bleiben in der PKV, auch wenn sie mit 57 eine Anstellung mit niedrigerem Gehalt annehmen. Eine ähnliche Regel gilt nach § 6 Abs. 3b SGB V bei einem gleichgestellten Versicherungsschutz im Ausland.

Ausnahme ab 55: Familienversicherung

Die Sperre ab 55 gilt nicht für die Familienversicherung. Ist Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner gesetzlich versichert und liegt Ihr Gesamteinkommen einschließlich Rente 2026 bei höchstens 565 € im Monat, können Sie mitversichert werden. Wer nur eine Teilrente bezieht, um unter die Grenze zu kommen, und vorher nicht gesetzlich versichert war, ist ausgeschlossen (§ 10 Abs. 1 SGB V).

Angebote, die eine Rückkehr über Umwege versprechen, etwa über eine Teilrente, sollten Sie kritisch prüfen. Lassen Sie Ihren Fall von einer Krankenkasse, einem Rentenberater oder einer Verbraucherzentrale prüfen.

Was gilt für Rentner? Die 9/10-Regel

In der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind Sie pflichtversichert, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens zu mindestens neun Zehnteln gesetzlich versichert waren (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V). Für jedes Kind werden drei Jahre angerechnet.

Ein Beispiel: Wer mit 20 zu arbeiten beginnt und mit 66 in Rente geht, hat 46 Erwerbsjahre. Von der zweiten Hälfte, 23 Jahren, müssen gut 20,7 Jahre gesetzlich versichert gewesen sein. Wer länger als rund 2,3 Jahre privat versichert war und keine Kinderzeiten hat, erfüllt die Regel nicht.

In der KVdR zahlen Sie Beiträge auf die Rente und auf Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten. Mehr unter PKV für Rentner.

Die Alternative: Tarifwechsel beim eigenen Versicherer

Kündigung und Rückkehr in die GKV lassen sich meist nicht rückgängig machen. Prüfen Sie vorher, ob es bei Ihrem Versicherer einen günstigeren Tarif gibt. Beim Tarifwechsel nach § 204 VVG gilt:

  • Ihre Alterungsrückstellungen werden vollständig angerechnet.
  • Eine Gesundheitsprüfung gibt es nur für Mehrleistungen.
  • Sie brauchen keine Anschlussversicherung und keinen neuen Versicherer.
  • Der Versicherer darf den Wechsel in einen gleichartigen Tarif nicht ablehnen.

Als letzte Option gibt es die Sozialtarife: den Standardtarif (nur Verträge vor 2009) und den Basistarif (Verträge ab 2009 jederzeit, ältere Verträge ab 55, mit Rente oder bei Hilfebedürftigkeit). Mehr im Ratgeber Standardtarif und Basistarif, alle Wege im Vergleich unter PKV-Beitrag senken.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information zur Rechtslage im Oktober 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob Sie in die GKV zurückkehren können, entscheidet im Einzelfall die Krankenkasse.

Häufige Fragen

Kann ich meine PKV einfach kündigen?

Nicht ohne Anschlussversicherung. Weil in Deutschland eine Pflicht zur Krankenversicherung besteht, wird die Kündigung Ihrer Krankheitskostenvollversicherung nach § 205 Abs. 6 VVG nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass Sie ohne Unterbrechung bei einem anderen Versicherer versichert sind. Beim Wechsel in die GKV gilt § 205 Abs. 2 VVG mit dem Nachweis der Versicherungspflicht.

Wie lange habe ich nach einer Beitragserhöhung Zeit für die Kündigung?

Zwei Monate ab Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung. Die Kündigung wirkt zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam werden soll (§ 205 Abs. 4 VVG). Auch hier brauchen Sie eine Anschlussversicherung.

Kann ich mit über 55 noch in die gesetzliche Krankenversicherung zurück?

Nur in Ausnahmefällen. Nach § 6 Abs. 3a SGB V bleiben Sie auch bei neu eintretender Versicherungspflicht versicherungsfrei, wenn Sie in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbständig waren. Die Familienversicherung über den Ehepartner bleibt bei sehr geringem Einkommen möglich. Ob in Ihrem Fall eine Ausnahme greift, sollte eine Krankenkasse oder ein Rentenberater prüfen.

Was ist die 9/10-Regel in der Krankenversicherung der Rentner?

Pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wird nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert war, als Mitglied oder über die Familienversicherung. Für jedes Kind werden drei Jahre angerechnet. Langjährig Privatversicherte erfüllen diese Voraussetzung meist nicht.

Bekomme ich meine Alterungsrückstellungen zurück, wenn ich in die GKV wechsle?

Nein. Die Alterungsrückstellungen werden weder ausgezahlt noch an die Krankenkasse übertragen. Sie verbleiben beim privaten Versicherer im Kollektiv.

Gibt es eine Alternative zur Kündigung, wenn mir die PKV zu teuer ist?

Ja. Mit einem Tarifwechsel nach § 204 VVG wechseln Sie innerhalb Ihres Versicherers in einen günstigeren Tarif mit gleichartigem Schutz. Ihre Alterungsrückstellungen werden vollständig angerechnet, und eine Gesundheitsprüfung gibt es nur für Mehrleistungen.

Quellen

Wigand Schäfer
Wigand Schäfer

Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) und Gründer von PKV-Lotse. Seit über 25 Jahren selbst privat krankenversichert und seit mehr als zehn Jahren auf den Tarifwechsel nach § 204 VVG spezialisiert. Mehr über Wigand Schäfer

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